ElleCommandante
Grundbegriffe (Auswahl)
Eigentum, das:
„Wer aber möchte einen für reicher halten als den, dem nichts fehlt -soweit wenigstens die Natur danach verlangt-“ (M. T. Cicero, Vom Gemeinwesen, (ca. 55 v.Chr.), ed. Reclam, S. 119).
Freiheit, die:
„Freiheit (Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür), sofern sie mit jedes anderen Freiheit ... zusammen bestehen kann, ist dieses einzige, ursprüngliche, jedem Menschen, kraft seiner Menschheit, zustehende Recht“ (I. Kant, Die Metaphysik der Sitten (1797), ed. Weischedel, Bd. 7, 1983, S. 345; vgl. ders., Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis (1793), Bd. 9, S. 146, 148; ders., Zum ewigen Frieden (1795), Bd. 9, S. 204).
„Die Freiheit im praktischen Verstande ist die Unabhängigkeit der Willkür von der Nötigung durch Antriebe der Sinnlichkeit“ (I. Kant, Kritik der reinen Vernunft, S. 489).
„Widrigenfalls werdet ihr, dieser Freiheit unwürdig, sie auch sicherlich einbüßen, und dieses Unglück noch dazu dem übrigen schuldlosen Teile über den Hals ziehen, der sonst wohl gesinnt gewesen wäre, sich seiner Freiheit gesetzmäßig und dadurch auch zweckmäßig zum Weltbesten zu bedienen!“, (I. Kant, Was heißt: sich im Denken orientieren? (1786), Bd. 5, S. 283).
Gesetze, die:
Gesetze sind „nur Einschränkungen unsrer Freiheit auf Bedingungen, unter denen sie durchgängig mit sich selbst zusammenstimmt; mithin gehen sie auf etwas, was gänzlich unser eigen Werk ist, und wovon wir durch jene Begriffe selbst die Ursache sein können“ (I. Kant, Kritik der reinen Vernunft, (1781), Bd. 3 und 4, S. 313 f.), „daß jedes Freiheit mit der andern ihrer zusammen bestehen kann (...), eine notwendige Idee“ (S. 324).
Es ist die „Erfahrung (leider!) die Mutter des Scheins, und es ist höchst verwerflich, die Gesetze über das, was ich tun soll, von demjenigen herzunehmen, oder dadurch einschränken zu wollen, was getan wird“ (I. Kant, Kritik der reinen Vernunft, S. 325).
Glückseligkeit, fremde, die:
„So soll ich z.B. fremde Glückseligkeit zu befördern suchen, nicht als wenn mir an deren Existenz was gelegen wäre (...), sondern bloß deswegen, weil die Maxime, die sie ausschließt, nicht in einem und demselben Wollen, als allgemeinen Gesetz begriffen werden kann“ (I. Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 76).
Kategorischer Imperativ, der (s.a. Sittengesetz, das):
„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde“ (I. Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785), Bd. 6, S. 51; vgl. ders., Kritik der praktischen Vernunft (1788), Bd. 6, S. 140; ders., Verkündigung des nahen Abschlusses eines Traktats zum ewigen Frieden in der Philosophie (1796), Bd. 5, S. 414; ders., Die Metaphysik der Sitten, S. 61, 331 f.).
„Handle so, daß du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest“ (Sobezeichnete Zweckformel. I. Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 61; ders., Kritik der praktischen Vernunft, S. 140).
Krieg, der:
„Schwer sind die Kriege unter Brüdern“ (Aristoteles, Politik, ed. Reclam, S. 337).
Recht, das:
„Eine jede Handlung ist recht, die oder nach deren Maxime die Freiheit der Willkür eines jeden mit jedermanns Freiheit nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann etc.“ (I. Kant, Die Metaphysik der Sitten, S. 337; vgl. ders., Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft (1793), Bd. 7, S. 757).
Der Begriff des äußeren Rechts „geht gänzlich aus dem Begriffe der Freiheit im äußeren Verhältnis der Menschen zu einander hervor“ (I. Kant, Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis, S. 144).
„Wer könnte den mit Recht einen Menschen nennen, der zwischen sich und seinen Mitbürgern ... keine Gemeinschaft des Rechts, keine Verbundenheit in der Menschlichkeit haben will“ (M. T. Cicero, Vom Gemeinwesen, S. 215).
Rechtsprechung, die:
„Das Volk richtet sich selbst“ (Vgl. I. Kant, Die Metaphysik der Sitten, S. 436).
Rechtsstaat, sozialer, der:
„Im sozialen Rechtsstaat soll jeder in Freiheit leben können, keiner jedoch in Freiheit seine Existenzgrundlage verlieren“ (P. Kirchhof, Demokratischer Rechtsstaat – Staatsform der Zugehörigen, HStR, Bd. IX, § 221, S. 1029).
Sittengesetz, das (vgl. Kategorischer Imperativ, der)
Staat, der:
„Die Vereinigung einer Menge von Menschen unter Rechtsgesetzen“ (I. Kant, Die Metaphysik der Sitten, S. 431).
Tugendprinzip, das:
„Tue das Vollkommenste, was durch dich möglich ist“ (I. Kant, Untersuchung über die Deutlichkeit der Grundsätze der natürlichen Theologie und der Moral. Zur Beantwortung der Frage, welche die Königl. Akademie der Wissenschaften zu Berlin auf das Jahr 1763 aufgegeben hat (1764), Bd. 2, S. 771).
„Handle nach einer Maxime der Zwecke, die zu haben für jedermann ein allgemeines Gesetz sein kann“ (I. Kant, Die Metaphysik der Sitten, S. 526).
Unwissender, der:
„Der Unwissende hat keinen Begriff von seiner Unwissenheit, weil er keinen von der Wissenschaft hat, u.s.w.“ (I. Kant, Kritik der reinen Vernunft, S. 517).
Verfassung, die:
„Eine Verfassung von der größten menschlichen Freiheit nach Gesetzen, welche machen, daß jedes Freiheit mit der andern ihrer zusammen bestehen kann (...), ist doch wenigstens eine notwendige Idee, die man ... bei allen Gesetzen zugrunde legen muß, und wobei man anfänglich von den gegenwärtigen Hindernissen abstrahieren muß, die ... entspringen ... aus der Vernachlässigung der echten Ideen bei der Gesetzgebung“ ( I. Kant, Kritik der reinen Vernunft, S. 323 f.).
Vernunftgebrauch, öffentlicher, der:
„Der öffentliche Gebrauch seiner Vernunft muß jederzeit frei sein, und der allein kann Aufklärung unter Menschen zu Stande bringen“ (I. Kant, Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? (1784), Bd. 9, S. 55, s.a. 57, 61).
Wertschöpfung, die:
„Worum sollte es bei der „Sache“ des Wirtschaftens gehen, wenn nicht um das Schaffen von Werten („Wertschöpfung“) für Menschen?“ (Vgl. P. Ulrich, Was ist „gute“ Unternehmensführung? Zur normativen Dimension der Shareholder-Stakeholder-Debatte, Festschrift H. Steinmann, 1999, S. 30).
Willensvorschrift, die:
„Und hierin liegt eben das Paradoxon: daß bloß die Würde der Menschheit, als vernünftiger Natur, ohne irgend einen andern dadurch zu erreichenden Zweck, oder Vorteil, mithin die Achtung für eine bloße Idee, dennoch zur unnachlaßlichen Vorschrift des Willens dienen sollte“ (I. Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 73).
Wissen, das:
„Ich darf mich niemals unterwinden, zu meinen, ohne wenigstens etwas zu wissen“ (I. Kant, Kritik der reinen Vernunft, S. 689).
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